Pflege und Beruf vereinbaren

Pflege und Beruf vereinbaren

Einen Angehörigen zu pflegen, dem Vollzeit-Job gerecht zu werden und die eigene Familie nicht zu vernachlässigen – wie soll das gelingen? Einige Informationen finden Sie hier.

Laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind in Deutschland derzeit rund 4,3 Millionen Menschen pflegebedürftig. Rund 5 Millionen Personen sind in die Pflege der Angehörigen eingebunden. Wie das Kunststück gelingen kann, die Pflege zu übernehmen, weiterhin dem Beruf nachzugehen und dabei selbst gesund zu bleiben.

Zeitmangel in Akutsituationen ausgleichen

Zeitmangel – das ist vom ersten Tag an das Hauptproblem derer, die in die Pflege von Angehörigen eingebunden sind. Erste Hilfe bietet das Arbeitsrecht, denn Angestellte dürfen in der Akutsituation sofort für zehn Arbeitstage vom Job fernbleiben, um die Pflege sicherzustellen und sich Unterstützung zu suchen. Gab es das Recht auf Freistellung bisher für jede zu pflegende Person nur ein einziges Mal, besteht diese Möglichkeit seit Januar 2024 einmal jährlich. Die zehn Tage müssen nicht am Stück genommen und können zudem unter mehreren Familienmitgliedern aufgeteilt werden. Um den Verdienstausfall abzufangen, ist während der Zeit der Freistellung das Pflegeunterstützungsgeld vorgesehen.

Zeitmangel bei akutem Pflegebedarf überbrücken
Pflegeunterstützungsgeld beantragen

Pflegeunterstützungsgeld

Dieses Pflegeunterstützungsgeld wird eigentlich erst dann gezahlt, wenn der Medizinische Dienst der pflegebedürftigen Person bereits einen der fünf Pflegegrade zugeteilt hat. Da das beim ersten Sturz aber oft nicht der Fall ist, zeigen sich die Kassen oft verhandlungsbereit. Die Barmer teilte beispielsweise mit, dass sie „im Einzelfall prüft“, ob die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit trotzdem erfüllt seien. Dafür müsse der behandelnde Arzt bestätigen, „dass die Organisation oder Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung des zu pflegenden nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation nötig ist“.

Unterstützung mit Einschränkungen

Pflegende Angehörige können außerdem durch die sogenannte Pflegezeit bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise aus dem Job aussteigen, wenn im Betrieb mindestens 16 Personen beschäftigt sind. Der Haken: Die Freistellung ist unbezahlt. Es besteht aber die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung in Form eines zinslosen Darlehens beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beantragen.

Pflegemanager der Sparkassen

Pflegemanager

Nutzen Sie die individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung Ihrer Sparkasse – mit dem Pflegemanager werden Sie persönlich beraten.

Die Familienpflegezeit

Eine weitere Lösung: Die Familienpflegezeit. Sie ermöglicht in Unternehmen mit mindestens 26 Mitarbeitenden, die Arbeitszeit für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten zu reduzieren. Hierfür muss weiterhin mindestens 15 Stunden pro Woche im Job gearbeitet werden – die Pflege kann dann aber zumindest teilweise übernommen werden. Auch während der Familienpflegezeit kann ein zinsloses Darlehen helfen und es gibt die Option, zeitgleich mit anderen Angehörigen beruflich kürzer zu treten, sodass die Arbeitszeit weniger stark verkürzt werden muss und die finanziellen Einbußen geringer ausfallen.

Kurzzeit- und Tagespflege

Eine große Entlastung für pflegende Angehörige stellen die Kurzzeit- und die Tagespflege dar – nur leider gibt es in Deutschland viel zu wenig Plätze. Voraussetzung für diese Leistungen ist mindestens ein Pflegegrad 2. In der Kurzzeitpflege wird die hilfsbedürftige Person vorübergehend in einem Pflegeheim betreut, die Tagespflege wird werktäglich angeboten und kann an einem oder mehreren Tagen pro Woche in Anspruch genommen werden. Die Betreuung findet ganztags in Gruppen statt und der pflegende Angehörige kann in dieser Zeit seine Berufstätigkeit ausüben. Nur wer als pflegebedürftig anerkannt ist, kann Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten – auch das monatliche Pflegegeld und Pflegesachleistungen, mit denen ambulante Pflegedienste finanziert werden können. Sobald sich Anzeichen von Hilfsbedürftigkeit zeigen, sollte daher ein Pflegegrad beantragt werden. Einen Einblick in die Berechnungssystematik des Pflegegrads finden Sie hier.

Kurzzeit und Tagespflege beanspruchen
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Unsere Pflegeexpert:innen geben Antworten auf Ihre individuellen Fragen zum Thema Pflege.

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Anlaufstellen für die Pflege

Wer Angehörige daheim pflegt, sollte sich gut informieren.

  • Pflegemanager Ihrer Sparkasse: Ganz egal, ob Sie Hilfe im akuten Pflegefall oder allgemeine Informationen zum Thema Pflege benötigen – der Pflegemanager Ihrer Sparkasse unterstützt Sie individuell und ganz nach Ihren persönlichen Bedürfnissen durch Beratung, Vorsorge sowie Organisation.
  • Pflege zu Hause: Infos des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegeversicherung; bundesgesundheitsministerium.de, Telefon 030 3406066-02.
  • Wege zur Pflege: Informationen des Bundesfamilienministeriums zur Familienpflegezeit; wege-zur-pflege.de, Telefon 030 20179131.
  • Unfallkasse NRW: Hilfe bei Unfällen pflegender Angehöriger sowie Zeitschriften und Checklisten; zuhause-pflegen-mediathek.unfallkasse-nrw.de.
  • Infoportal „Wegweiser Demenz“: Informationen des Bundesfamilienministeriums; wegweiser-demenz.de.
  • Selbsthilfeverein „Wir pflegen“: wir-pflegen.net.

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