Telefonischer Rechtsberatungs-Rechtsschutz

    Mit GiroPremium können Sie sich in einer eigenen privaten Rechtsangelegenheit bei Anwendbarkeit deutschen Rechts telefonisch durch einen Anwalt beraten lassen. Egal, ob es um Nachbarschaftsstreitigkeiten, Streit nach Verkehrsunfällen oder arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen geht. Die dafür anfallenden Kosten übernimmt die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG für Sie.*

    Für den Fall, dass eine erste telefonische Beratung nicht möglich oder nicht ausreichend ist, nennt Ihnen die ÖRAG auf Wunsch geeignete Rechtsanwälte in Ihrer Nähe. Sie können einen Anwalt selbst auswählen. Die anfallenden Anwaltskosten sind in den Rechtsschutzleistungen nicht enthalten.

    Gut zu wissen: Wenn Sie sich von einem Anwalt in Ihrer Nähe telefonisch beraten lassen, können Sie die Rechnung bei Ihrem GiroPremium-Service-Center einreichen, damit die Erstattung beim Versicherer veranlasst werden kann. Der Höchstbetrag richtet sich nach § 34 Abs.1 Satz 3 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz-RVG und beträgt momentan 190,00 Euro. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Es erfolgt keine Kostenübernahme für eine Auskunft zum Bank- und Kapitalmarktrecht (Wertpapierrecht und allgemein Themenbereich „Banking“).

    Der Anwalt an Ihrer Seite.

    Telefonische Erstberatung in eigenen privaten Rechtsfragen.

    So geht's:

    • Rufen Sie im Notfall das GiroPremium-Service-Center an: SparkassenHotline
    • Identifizieren Sie sich mit Name, Kontonummer und Geburtsdatum
    • Wir verbinden Sie zum telefonischen Rechtsberatungs-Rechtsschutz

    * Im Rahmen eines Rechtsschutzvertrages mit der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf, besteht Rechtsberatungs-Rechtsschutz. Bitte beachten Sie hierzu die Rechtsschutz-Sonderbedingungen für die telefonische Rechtsberatung.


    Sie verlassen jetzt unsere Webseite

    Dieser Link führt Sie zu einer Webseite, für deren Inhalt wir nicht verantwortlich sind.

    Hinweis: S-Cashback Online setzt die Aktivierung von Cookies voraus.