Garantieverlängerung

Haushalts-Elektrogeräte einfach absichern.

Paar hockt vor offener Spülmaschine

Genießen Sie eine zusätzliche Garantieleistung für Ihre Haushalts-Elektrogeräte.

Wenn Sie ein Haushalts-Elektrogerät reparieren müssen und die Herstellergarantie bereits abgelaufen ist, kann es schnell teuer werden. Wir bieten Ihnen eine Verlängerung der Original-Herstellergarantie von bis zu drei Jahren Ihres neuen Gerätes um jeweils ein Jahr. Voraussetzung: Das Haushalt-Elektrogerät muss in Deutschland gekauft worden sein. Der Kaufpreis wurde in voller Höhe und in einer einzigen Transaktion mit einer im Kontopaket enthaltenen Konto- oder Kreditkarte oder per Lastschrift bzw. Überweisung bezahlt. Dafür müssen Sie Ihr Gerät innerhalb von 90 Tagen nach dem Kauf über Ihr Sparkassen-Konto registrieren.

Die Versicherungssumme ist begrenzt auf 1.534,00 Euro pro Artikel und maximal 15.339,00 Euro jährlich pro versicherter Person. Der Selbstbehalt pro Artikel beträgt 38,00 Euro.*
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Wichtig zu wissen: 

Melden Sie den Schaden innerhalb von 45 Kalendertagen nach Schadenseintritt. Nur so greift der Versicherungsschutz. Und bewahren Sie die Original-Kaufbelege (beispielsweise Kreditkartenbeleg, Quittung, Kontoauszug) sowie den Garantieschein gut auf. Denn diese müssen im Schadensfall eingereicht werden.

*Sie können die Garantiezeit um ein Jahr auf maximal vier Jahre verlängern. Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte im angemeldeten Zustand den Allgemeinen Bedingungen für die Garantie-Versicherung der Deutschen Assistance Versicherung AG, Düsseldorf, HRB 64583.

So geht's

  • Um Ihre Haushalts-Elektrogerät hinterlegen zu können, müssen Sie sich einfach hier im Kundenportal registrieren
  • Dann können Sie bequem und einfach Ihre Haushalts-Elektrogeräte registrieren

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