Fragen & Antworten

S-Vorteilswelt

  • Ich möchte an der S-Vorteilswelt teilnehmen. Was muss ich tun?

    Mit den Daten Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte) können Sie sich jederzeit einfach hier online registrieren. Sie haben keine Sparkassen-Card (Debitkarte)? Bitte sprechen Sie Ihren Berater in der Sparkasse an. Er hilft Ihnen gerne weiter.

  • Was passiert mit meinen Kundendaten?

    Die Daten werden an die S-Markt und Mehrwert GmbH & Co. KG übertragen, die als Dienstleister für die Sparkasse tätig ist. Sie werden entsprechend den Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie erhalten ggf. im Auftrag der Sparkasse besondere Angebote zur S-Vorteilswelt (siehe hierzu die Allgemeinen Teilnahmebedingungen).

S-Cashback Online

  • Wie sammele ich S-Cashback Online?

    Für jeden Einkauf, den Sie über S-Cashback Online hier im Kundenportal tätigen, erhalten Sie einen Teil des Kaufpreises als Geld-zurück-Vorteil (Cashback) auf Ihr Vorteilskonto gutgeschrieben. Es steht Ihnen mit über 1.000 Online-Shops aus den unterschiedlichsten Bereichen eine große Auswahl zur Verfügung. Ihr Einkauf wird automatisch von dem jeweiligen Online-Shop registriert und die Cashback-Gutschrift innerhalb von wenigen Tagen in Ihrem Vorteilskonto vorgemerkt. Nach Ablauf der üblichen Widerrufsfristen wird das vorgemerkte Cashback als bestätigt gebucht und automatisch Ihrem Vorteilskonto gutgeschrieben. S-Cashback Online ist für Sie absolut kostenfrei. In Ihrem Vorteilskonto haben Sie jederzeit den Überblick über den Status Ihrer Einkäufe sowie die Cashback-Gutschriften.

  • Gibt es technische Voraussetzungen?

    Ja, in Ihrem Browser müssen Cookies aktiviert sein. Die Funktion ist erforderlich, damit die Online-Shops den Einkauf zuordnen und die Cashback-Gutschriften gewähren können. Cookies sind standardmäßig aktiviert (sofern diese nicht manuell deaktiviert wurden).

  • Ich habe über S-Cashback Online hier im Kundenportal eingekauft – wie geht es nun weiter?

    Die Abwicklung des Kaufes erfolgt wie gewohnt zwischen dem jeweiligen Shop und Ihnen: Zahlen Sie einfach den vollen Kaufpreis direkt an den jeweiligen Partner-Shop. Nachdem Sie Ihren Einkauf getätigt haben, bekommen Sie Ihre Ware von dem Shop geliefert. Das erworbene Cashback wird innerhalb von wenigen Tagen in Ihrem Vorteilskonto vorgemerkt. Nach Ablauf der üblichen Widerrufsfristen wird die Cashback-Gutschrift als bestätigt gebucht und automatisch Ihrem Vorteilskonto gutgeschrieben.

  • Wann bekomme ich Cashback gutgeschrieben und wo wird mir dies angezeigt?

     Die Cashback-Bestätigung hängt von der Bearbeitungszeit der Partnershops ab. Das Ganze kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Die Auszahlung des Cashbacks kann erst erfolgen, wenn der Einkauf bezahlt und die Widerrufs- bzw. Umtauschfrist verstrichen ist. Es kann also auch mehrere Wochen dauern, bis Sie eine Gutschrift erhalten.

  • Wie wird mein Cashback berechnet?

     Ihr Cashback wird über den Bruttowarenwert berechnet und kann entweder als prozentualer Anteil oder als Fixbetrag (diese Informationen erhalten Sie auf der Shopdetailanzeige im Portal unter Besonderheiten) ausgewiesen sein. Der Bruttowarenwert ist die Einkaufssumme inklusive MwSt., jedoch ohne Berücksichtigung der Versandkosten. Wenn Sie beispielsweise eine CD für 11,90 Euro kaufen und mit Versandkosten 13,90 Euro bezahlen müssen, dann beträgt der Bruttowarenwert 11,90 Euro. Auf diesen Betrag gibt es dann den Cashback. Bitte beachten Sie: Der Einkaufswert kann unter Umständen leicht vom Rechnungsbetrag abweichen, da systemseitig pauschal 19 % MwSt. aufgeschlagen werden, auch wenn diese bereits berücksichtigt wurde oder ggf. geringer ist (z. B. 7 % auf Lebensmittel etc.).

  • Wie viel Cashback kann ich bei einem Online-Einkauf maximal erzielen?

    Sie sparen bei jedem Einkauf mit S-Cashback. Wie viel, hängt von dem jeweiligen Partner-Shop ab, bei dem Sie einkaufen. Die Höhe der aktuellen Geld-zurück-Vorteile erfahren Sie auf den jeweiligen Detailseiten der Partner-Shops hier im Kundenportal.

  • Trotz Einkauf über S-Cashback habe ich keine Cashback-Gutschrift erhalten – woran kann das liegen?

    Falls Sie Ihren Cashback nicht in der Transaktionsübersicht finden, besteht unter Umständen ein technisches Problem mit der Zuordnung Ihrer Transaktion. Wenn das der Fall ist, warten Sie zunächst ca. 48 Stunden ab, ob es sich nur um eine zeitliche Verzögerung handelt. Sollte auch nach 48 Stunden keine Transaktion vorgemerkt sein, können Sie nach Anmeldung auf Ihrer Vorteilswelt unter „Service“, „Kontakt“ mit der Auswahl des richtigen Formulars „S-Cashback Online“ eine Nachbuchungsanfrage versenden.

  • Mein S-Cashback Online wurde nachträglich storniert. Woran liegt das?

    Cashback-Zahlungen werden nur geleistet, wenn auch tatsächlich eine Transaktion stattgefunden hat. Folgende Gründe für eine Stornierung des Cashbacks sind möglich:
    1.     Sie haben eine Bestellung wieder zurückgeschickt bzw. widerrufen.
    2.     Ihre Kreditkarte ist nicht gedeckt bzw. der bestellte Artikel wurde nicht von Ihnen bezahlt.
    3.     Die Transaktion wurde von dem Partnershop storniert (Artikel nicht verfügbar o. Ä.).
    4.     Beim Austausch von defekten Waren können durch die Servicemitarbeiter der Partnershops unter Umständen neue Transaktionen angelegt werden, die dann zur Stornierung der ursprünglichen Transaktionen mit Cashback führen.
    5.     Bitte beachten Sie auch, dass bei Teilstornierungen der Bestellungen das komplette Cashback storniert wird.

  • Was passiert, wenn ich Teile meiner Bestellung storniere bzw. zurückschicke?

    Bitte beachten Sie, dass auch bei Teilstornierungen Ihrer Bestellung unter Umständen das komplette Cashback storniert wird. Unser Tipp: Bestellen Sie Artikel, bei denen Sie sich nicht sicher sind, in einem gesonderten Bestellvorgang. Falls die Stornierung zu Unrecht erfolgt ist oder Sie Fragen dazu haben, können Sie uns über das S-Cashback-Kontaktformular hier im Kundenportal eine Nachricht zukommen lassen. Wir setzen uns dann mit dem jeweiligen Partner-Shop in Verbindung.

  • Ist es möglich, direkt auf den Webseiten der Shops einzukaufen und S-Cashback Online zu erhalten?

    Nein, um Cashback zu erhalten, müssen Sie sich hier im Kundenportal anmelden. Danach rufen Sie den gewünschten Online-Shop, in dem Sie einkaufen möchten, auf und Sie werden automatisch auf die Webseite des Partner-Shops weitergeleitet. Nur so können Ihre Einkäufe registriert und zugeordnet werden, damit Sie von den Geld-zurück-Vorteilen profitieren.

  • Wann erscheint mein Cashback-Betrag auf dem Konto?

    Die Auszahlung des Cashbacks erfolgt ab dem ersten vollen Euro des bestätigten Cashbacks und wird auf Ihr Vorteilskonto im Kundenportal gutgeschrieben.

  • Wann wird mir mein Guthaben ausgezahlt?

    Der Cashback-Betrag wird als „vorgemerkt“ im Status angezeigt, sobald der Onlineshop bzw. der Affiliatepartner den Kauf bzw. die rechtmäßige Zahlung bestätigt hat. Einzelne Shops können bis zu 3 bis 5 Monate mit der Bestätigung warten – da zusätzlich zum garantierten Umtauschrecht Einzelvereinbarungen zu Stornierungsmöglichkeiten existieren und die Abrechnungen periodisch vorgenommen werden. Z. B. hat About You eine Widerrufsfrist von 100 Tagen.

  • Trotz Einkauf wurde mir kein Cashback gutgeschrieben – woran kann das liegen?

    Falls Sie Ihren Cashback nicht in der Transaktionsübersicht finden, besteht unter Umständen ein technisches Problem mit der Zuordnung Ihrer Transaktion. Wenn das der Fall ist, warten Sie zunächst ca. 48 Stunden ab, ob es sich nur um eine zeitliche Verzögerung handelt. Sollte auch nach 48 Stunden keine Transaktion vorgemerkt sein, können Sie nach Anmeldung auf Ihrer Vorteilswelt unter „Service“, „Kontakt“ mit der Auswahl des richtigen Formulars „S-Cashback Online“ eine Nachbuchungsanfrage versenden.

  • Warum wird mir ein abweichender Einkaufs- oder Cashback-Betrag ausgewiesen?

    Es kann unter Umständen vorkommen, dass Ihnen ein geringerer Betrag als erwartet gutgeschrieben wird. Ein Grund könnte sein, dass Sie einen Teil der Bestellung retourniert haben. Bitte beachten Sie auch, dass bei Teilstornierungen der Bestellung das komplette Cashback storniert werden kann. Ein weiterer Grund kann darin liegen, dass die Partnershops den Einkaufswert nicht richtig übermitteln. Sollte der Einkaufswert zu gering sein, können Sie uns dies über das Kontaktformular mitteilen und wir kümmern uns um eine Korrektur.

  • Was kann verhindern, dass mein Cashback erfasst wird?

    Es gibt einige Faktoren, die die Zuordnung Ihrer Daten erschweren bzw. unmöglich machen können. Daher möchten wir Ihnen folgende Empfehlungen für den Einkauf geben:
    1.     Ihr Browser muss Cookies (insbesondere sogenannte „Drittanbieter“ oder „3rd-Party“-Cookies) akzeptieren und JavaScript sollte aktiviert sein. Lesen Sie dazu bei Bedarf die Hilfe Ihres Browsers.
    2.     Deaktivieren Sie eventuelle Ad-Blocker oder Pop-up-Blocker. Auch Kindersicherungsprogramme können die Erfassung des Cashbacks stören.
    3.     Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in Ihrem Kundenportal an und rufen Sie von dort aus den Shop Ihrer Wahl auf.
    4.     Öffnen Sie nun keine weiteren Tabs oder Fenster mehr und klicken Sie auch nichts in anderen Tabs oder Fenstern an. Rufen Sie von nun an bitte insbesondere keine Preisvergleiche oder Gutscheinseiten mehr auf.
    5.     Bitte führen Sie Ihren Kaufprozess in einem Durchgang und ohne Unterbrechungen durch. Grundbedingung für eine richtige Zuweisung ist, dass Sie sich über eine berechtigte Sparkasse zu unserem Partnershop klicken – falls Sie direkt auf die Partnerseite gehen oder die Bestellung telefonisch beim Partner aufgeben, können wir Ihre Daten nicht zuordnen und Sie erhalten keine Gutschrift. Daher ist es wichtig, dass Sie sich zuerst bei uns einloggen und dann auf die Seite des Partnershops gehen.

  • Was sind Cookies und warum sind diese wichtig?

    Cookies sind kleine Textdateien, die in Ihrem Browser gespeichert werden. Es wird lediglich eine eindeutige Kennung darin gespeichert, die die Transaktionen Ihres Kontos zuordnet. Diese Kennung ist für den Partnershop nicht verwertbar. Persönliche Informationen werden auf keinen Fall darin gespeichert. Für die Erfassung des Einkaufs für das Cashback ist das Cookie allerdings sehr wichtig, da nur so der Partnershop zuordnen kann, über welche Webseite der Einkauf vermittelt wurde und daher das Cashback gezahlt werden muss.

S-Cashback Regional

Prämienshop

S-Ticketservice

  • Was beinhaltet der S-Ticketservice?

    Über den S-Ticketservice erhalten Sie Tickets für nationale Konzerte, Comedy-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie Musicals und Shows, bei unserem Partner CTS Eventim AG & Co. KGaA .

  • Wo bekomme ich Informationen zum aktuellen Status meiner CTS Eventim Bestellung?

    Informationen zum aktuellen Status Ihrer Bestellung können Sie direkt in der CTS Eventim Buchungsstrecke unter "Aktuelle Infos" zu Terminverlegungen und -absagen oder Help Center / FAQ finden. 

  • Wie nehme ich die Bestpreis Garantie in Anspruch?

    Wenn Sie ein günstigeres Angebot gesehen haben, schicken Sie uns bitte den Link und/oder einen Screenshot zum günstigeren Angebot. Wenn die Prüfung ergibt, dass dieses Angebot unter die Bestpreis Garantie fällt, werden wir Ihnen sehr gerne den Differenzbetrag erstatten.

S-Reisewelt

  • Wann erhalte ich meine Rückvergütung?

    Sechs Wochen nach Beginn Ihrer Reise überweisen wir Ihnen eine Rückvergütung Ihres Reisepreises auf Ihr Vorteilskonto. Bei Hotelbuchungen erfolgt die Rückvergütung spätestens acht Wochen nach Reiseantritt.
    Die Rückvergütung ist nicht an einen Mindestpreis gebunden und gilt für die Kontoinhaber als Reiseanmelder und alle Mitreisenden. Eine Rückvergütung
    auf anfallende Steuern, Flughafen- und Kerosinzuschläge, Fährtickets, Flugbuchungen und sonstige Gebühren ist ausgenommen. Bei der Buchung von Flugtickets fällt eine ermäßigte Ticketpauschale an.

  • Welche Reisen kann ich buchen?

    Über unsere Reisewelt erhalten Sie ein breit gefächertes Portfolio von über 200 Veranstaltern für Pauschalreisen, Last Minute, Kreuzfahrten, Flüge, Hotels, Mietwagen etc.

  • Wer ist der Reiseveranstalter für die S-Reisewelt?

    Für die Buchung einer Reise werden Sie zu dem Reiseservice der S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG weitergeleitet. Der Reisevermittler (hier: S-MM) bietet dem Reisenden sämtliche Reiseleistungen verschiedenster Reiseveranstalter ausschließlich zur Vermittlung an und erbringt somit eine Vermittlungstätigkeit. Für den Vermittlungsvertrag gelten ausschließlich die aufgeführten AGB. Die S-MM arbeitet mit rund 200 Reiseveranstaltern, jener für den sich der Reisende im Rahmen seiner Buchung entscheidet, zusammen. Für den vom Reisevermittler vermittelten (Reise-) vertrag zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Leistungsträger sind allein die AGB des jeweiligen Reiseveranstalters maßgeblich.   

S-Mobilgeräteschutz

  • Können registrierte Geräte ausgetauscht werden?

    Wenn zum Beispiel der Versicherungsschutz aufgrund des maximalen Gerätealters erlischt, dann kann an dessen Stelle ein neues mobiles Endgerät registriert werden. Auch ein zwischenzeitlicher Wechsel von versicherten Mobilgeräten ist jederzeit hier im Kundenportal möglich.

  • Was muss ich als Kaufdatum eingeben?

    Herstellungsdatum und Kaufdatum können auseinanderliegen. Für den S-Mobilgeräteschutz ist das Kaufdatum bzw. Zustelldatum des neuen Gerätes maßgeblich.

  • Was muss ich im Schadensfall tun?

    Bei einem Schaden oder Diebstahl ist als erstes der Schaden unverzüglich (möglichst taggleich oder am Folgetag) online hier im Kundenportal (unter „S-Mobilgeräteschutz“) zu melden. Für eine Schadensregulierung wird der Original Kaufbeleg des Gerätes benötigt. Im Diebstahlfall benötigen wir zusätzlich eine polizeiliche Anzeige sowie einen Nachweis über die Sperrung der SIM-Karte. Sie erhalten zeitnah eine Bestätigung für Ihre Schadens- oder Diebstahlmeldung, inklusive Ihrer Schadensnummer und eine Information, ob der Schaden reguliert wird. Im Anschluss erhalten Sie dann ein Freeway-Ticket an Ihre E-Mail-Adresse. Mit diesem Freeway-Ticket können Sie Ihr Gerät kostenfrei dem Reparatur-Center zusenden.

  • Was ist, wenn ich keinen Original-Kaufbeleg habe?

    Der Original-Kaufbeleg wird benötigt, um das Alter des Gerätes festzustellen und dient auch als Nachweis, dass sich das Gerät in Ihrem Eigentum befindet. Sollten Sie keinen Original-Kaufbeleg vorliegen haben, zum Beispiel weil Ihnen das Gerät geschenkt wurde oder das Gerät Bestandteil eines Telefontarifes war, ist der schlüssige Nachweis zu führen, dass Ihnen das Gerät gehört. Dies ist bspw. möglich über einen Kontoauszug der Bank, über eine Kreditkartenabrechnung, eine Kaufbestätigung des Händlers bzw. Verkäufers, Kaufbestätigung der Plattform (z. B. Ebay) oder auch über den Gerätekarton mit IMEI Nummer.

  • Was ist bei der Meldung eines Diebstahls zu beachten?

    Im Falle eines Diebstahls, Einbruchdiebstahls, Raubes oder Plünderung wenden Sie sich am besten direkt an eine Polizeidienststelle, um Anzeige zu erstatten. Die detaillierte Schadensschilderung (mit Informationen zu Meldedatum, gestohlenem Gerät mit Hersteller, Typ, und IMEI-bzw. Serien-Nummer, Tatort, Tatzeit und Tathergang, falls bekannt) übermitteln Sie auf Verlangen der Schadensfall-Hotline. Fügen Sie hierzu eine Kopie der Anzeige bei der Polizei und das Aktenzeichen bei.

  • In welcher Art erfolgt die Regulierung des Schadensfalles?

    Nach Eintritt des Versicherungsfalls ist der Versicherer berechtigt, die versicherte Sache zu reparieren oder zu ersetzen. Der Ersatz ist möglich mit einer neuen oder überholten Sache gleicher Art und Güte, die nach Art und Funktionalität gleichwertig sein muss.

  • Was geschieht, wenn es das versicherte Modell nicht mehr gibt?

    Ist eine Reparatur (zum Beispiel bei Zufallsschäden) oder der Austausch (zum Beispiel bei Diebstahl) des registrierten Gerätes nicht mehr möglich, da dieses bzw. Ersatzteile nicht mehr zu beschaffen sind, wird bei der Regulierung auf das nächst höhere Modell bzw. das nächst aktuellere Modell übergegangen. Hierbei kann es eventuell zu einer Zuzahlung Ihrerseits kommen, soweit eine Preisdifferenz zum alten Modell besteht. Diese Vorgehensweise wird im Regulierungsfall mit Ihnen besprochen.

  • Wie hoch sind die Selbstbehalte?

    Pro Versicherungsfall ist ein Selbstbehalt in Höhe von 50,00 Euro im Falle der Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sache und in Höhe von 100,00 Euro im Falle des Abhandenkommens der versicherten Sache durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung vereinbart.

  • Wie wird der Selbstbehalt in Abzug gebracht?

    Die reparierte Sache bzw. das Austauschgerät wird Ihnen per Lieferservice zugestellt. Der Selbstbehalt ist bei Übergabe zu leisten.

  • Gibt es eine Höchstleistung je Schadensfall?

    Der Wert der Versicherungsleistung ist pro Versicherungsfall auf den Wiederbeschaffungswert der versicherten Sache im Zeitpunkt des Schadenseintritts, abzüglich des jeweiligen Selbstbehaltes, begrenzt. Er beträgt jedoch in keinem Fall mehr als 1.000,00 Euro.

  • Können auch Geräte teurer als 1.000 Euro versichert werden?

    Dies ist möglich. In diesem Falle wird bis 1.000,00 Euro reguliert. Darüber hinaus wird die Differenz von Ihnen übernommen.

  • Können beliebig viele Schadensfälle gemeldet werden?

    Nein, der Versicherungsschutz ist für alle versicherten Sachen insgesamt auf zwei Versicherungsfälle pro Kalenderjahr begrenzt.

  • Für welche Fälle besteht kein Versicherungsschutz?

    Die genauen Ausschlüsse sind dem § 10 der Versicherungsbedingungen zum S-Mobilgeräteschutz zu entnehmen. Beispielsweise zählen der Verlust von Zubehörteilen, Schäden an Verschleißteilen, Leitungswasserschäden, Softwarefehler, Abnutzungsschäden durch normale Be- oder Abnutzung, wie Verkratzen und Verbeulen oder auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden zu den nicht versicherten Schäden.

  • Wann sind Diebstahlschäden ausgeschlossen?

    Die versicherte Sache darf nicht am Arbeitsplatz, in der Schule oder in einem öffentlichen Gebäude zurückgelassen werden, ohne dass sie ordnungsgemäß in einem Behältnis oder in einem anderen Stauraum eingeschlossen wird, zu dem nur der Eigentümer der versicherten Sache Zugang hat.

  • Welche Geräte können versichert werden?

    Der Versicherungsschutz gilt nur für mobile Endgeräte, wie z. B. Handy, Smartphone, Smartwatch, Tablet, Notebook.

  • Wo finde ich die IMEI-Nummer?

    Die IMEI-Nummer ist durch eine einfache Eingabe der Kombination: *#06# über das Tastenfeld der Telefontastatur zu ermitteln. Nach Eingabe der Kombination wird die IMEI im Display angezeigt.

  • Wo gilt der Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Die Versicherungsleistung kann aber nur in Deutschland erbracht werden. Sollten Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalles außerhalb Deutschlands befinden, wird die Versicherungsleistung nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland erbracht.

  • Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?

    Damit der Versicherungsschutz aktiv wird, ist das entsprechende mobile Endgerät im persönlichen Bereich hier im Kundenportal zu erfassen. Der Versicherungsschutz für eine versicherte Sache beginnt dann einen Monat nach der Registrierung (Wartezeit).

  • Wie alt darf ein Gerät bei Registrierung sein?

    Das maximale Gerätealter beträgt drei Jahre. Sobald eine versicherte Sache älter als drei Jahre ist, erlöschen die Registrierung und damit der Versicherungsschutz für diese versicherte Sache automatisch. Sie erhalten rechtzeitig zum Ablauf eine E-Mail, in welcher Sie auf das Erlöschen des Versicherungsschutzes hingewiesen werden.

  • Welche Risiken sind versichert?

    Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass die versicherte Sache zerstört oder beschädigt wird (auch Zufallsschäden) oder durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung abhandenkommt.

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Service-Center05422 102-2700

montags bis freitags 8 bis 20 Uhr; samstags 9 bis 13 Uhr


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